Wasserholer

Der Zugang zur Schöpfstelle befindet sich am linken Grundstücksrand außerhalb des Zauns und gehört mit zum Grundstück der JLB. Ein Einlass auf das Grundstück/zum Quellenteich ist nur nach rechtzeitiger (mindestens einen Tag vorher) telefonischer Anfrage möglich.

Das Betreten des Weges zur Schöpfstelle und des Grundstücks sowie das Wasserschöpfen geschieht auf eigene Gefahr. Für Unfälle, Sach- und Personenschäden übernimmt die Lorber-Gesellschaft keine Haftung.

Wir bedauern, dass wir auf Grund des zunehmenden Vandalismus, Verschmutzung der Quelle und starken Lärms den Zugang zur Quelle zusperren mussten.

Für die Wasserholer besteht zur Zeit folgende Regelung bis auf Widerruf:
Wasserentnahme freitags 13.00 - 16.00 Uhr.

Zur Zeit wird an einer Lösung gearbeitet, wie die Wasserentnahme wieder rund um die Uhr erfolgen kann.


Wir bitten die Besucher, sich ruhig zu verhalten, um die kontemplative Stimmung des Ortes zu bewahren und Betende oder Meditierende nicht zu stören. Bitte halten Sie den Ort und das Fließbett sauber! Hunde müssen draußen bleiben!